Gästeregistrierung Zum Donauwirt

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Gästeregistrierung – Kontaktdatenerhebung  

gemäß der Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend die  Registrierung von Kunden im Gastgewerbe (§ 1 Oö. COVID-19-Maßnahmenverordnung) 

Liebe Gäste, 

Sie sind aufgrund der Oö. COVID-19-Maßnahmenverordnung beim Betreten eines Gastgewerbebetriebs zur Angabe  von Kontaktdaten einer Person je Haushalt (Name, Adresse und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit sicherer  Erreichbarkeit) sowie des Beginns des Aufenthalts verpflichtet. 

Zweck ist die Unterstützung einer allfälligen Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich erwiesenen  positiven COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal. Eine Übermittlung erfolgt ausschließlich nach Aufforderung  zur Auskunftserteilung an die zuständigen Gesundheitsbehörden. 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe! 

 

Datenschutzinformation nach Art 13 DSGVO: 

Zweck:  

Kontaktpersonennachverfolgung zur Verhinderung der  (Weiter-) Verbreitung von COVID-19 im Fall des Auftretens eines  Verdachtsfalles von COVID-19. 

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 lit. c und d DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen  Verpflichtung bzw. Verarbeitung personenbezogener Daten zum  Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Personen oder  einer anderen natürlichen Person), 

§ 5 Abs. 3 Epidemiegesetz 1950 (Meldepflicht bei meldepflichtigen  Krankheiten),  

§ 1 Oö. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Registrierung von  Kunden im Gastgewerbe). 

Verantwortlicher

Zum Donauwirt Ronald Pilz

Daten:  

Name, Personenanzahl, Zeitraum des Aufenthalts, Kontaktdaten  (z.B. Tel., E-Mail oder Adresse). 

Speicherdauer/Löschungsfrist:  

Ihre Daten werden nach sechs Wochen gelöscht. 

Empfänger:  

Die Daten werden ausschließlich nach Aufforderung zur Auskunftserteilung an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergeleitet.